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Werte Ukraineaktivisten !
Auf diese Nachricht haben so viele Ukraineaktivisten gewartet. Es ist
tatsächlich eingetreten und jetzt auch durch den Erlass des Präsidenten offiziell.
Die Visafreiheit für EU Bürger und
Schweizer wird unbefristet verlängert. *)
(gilt auch für Bürger aus: Liechtenstein, USA, Kanada, Japan, Andorra, Island, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikan
- sollte Ihr Land nicht dabei sein, sollten Sie direkt mit dem
ukrainischen Konsulat Ihres Landes Kontakt aufnehmen. Es ist die
Staatsbürgerschaft ausschlaggeben nicht in welchen Land man gerade lebt.)
Man kann zu diesem mutigen Schritt der ukrainischen Regierung nur
gratulieren und gleichzeitig danken.
Diese Entscheidung demonstriert Weitblick, Weltoffenheit und zeigt auch
eine Art von Bürgernähe. Für die Ukraine kann diese Entscheidung nur
gut sein. Es werden vermehrt Leute in das Land reisen. Diese können sich
dann selber ein eigenes Bild machen von diesem schönen, faszinierenden
und großen Land.
Was ist bzgl. Visafreiheit unbedingt zu beachten:
Reisepass ist verpflichtend notwendig (noch mind. 6 Monate gültig
*) )
- KEIN PERSONALAUSWEIS, FÜHRERSCHEIN etc. ist ERLAUBT: Gültige nationale Reisedokumente
sind: Reisepass, Reiseausweis, Kinderpass sowie Diplomaten-, Dienst- oder Ministerialpass)
( *) Über die Gültigkeit gibt es unterschiedliche Informationen. Sollte
daher Ihr Pass kurz vor dem Ablauf, vor dem ablaufen sein, fragen sie zur
Sicherheit beim ukrainischen Konsulat ihres Landes nach oder lassen sie
sich einen neuen Pass ausstellen, damit es zu keinen Komplikationen bei
der Einreise kommt.)
Aufenthaltsdauer: Die Aufenthaltsdauer ist mit 90 Tagen beschränkt
(darüber ist Visum + Versicherungsnachweis notwendig)
Reise und Krankenversicherung: Lt. ukrainischen Konsulat in
Österreich ist für österreichische Staatsbürger KEINE VERSICHERUNG
verpflichtend notwendig, (wird aber empfohlen) lt. Auskunft des
ukrainischen Konsulates in Deutschland für deutsche Staatsbürger ist
aber eine Versicherung notwendig. Lt. deutschen Konsulat sind dies
Versicherungspolicen der AXA Krankenversicherung, der Hansa Merkur
Reiseversicherung AG oder für den Zeitraum der visafreien Einreise einer
anderen Reisekrankenversicherung.Im Zweifelsfall bitte beim Konsulat noch
einmal nachfragen. (Adressen siehe "- Botschaften") Bzgl.
Versicherung gibt es im Forum einen eigenen Beitrag von mir welche über
das ukrainische Aussenministerium recherchiert wurde: mehr
(siehe Posting vom 22. Juli 2005 11:37 h)
Sie möchten mit dem eigenen Auto einreisen ? Dazu ein paar
zusammengefasste Informationen hier.
Möchten Sie zum Thema "Visafreiheit" mitdiskutieren ? (Forum)
*)
ERLASS VON PRÄSIDENT DER UKRAINE ÜBER VISAFREIHEIT FÜR BÜRGER DER EU,
DER SCHWEIZ UND LIECHTENSTEINS
KYIW,
29. Juli. /Ukrinform/. Der
ukrainische Staatschef Viktor Juschtschenko hat am Donnerstag den Erlass
„Über die Festlegung des visafreien Regimes für die Bürger der Europäischen
Union, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und des Fürstentums
Liechtenstein“ unterschrieben, berichtet Ukrinform unter Berufung auf
den Pressedienst von Präsident.
Laut
Präsidialerlass wird ab 1. September 2005 die Visumpflicht für die
Einreise in die Ukraine und den Transit durch ihr Territorium der Bürger
der EU, der Schweiz und Liechtensteins aufgehoben, wenn die Frist der
Aufenthalt in der Ukraine 90 Tage nicht überschritt.
Dieser Schritt wurde „zwecks freier Bewegung von Menschen, Waren,
Dienstleistungen und Kapital sowie der Aktivierung von bilateralen
Kontakten der Ukraine mit den EU-Mitgliedsstaaten in allen Sphären der
Wechselbeziehungen“ gemacht, wird es im Erlass des Staatsoberhauptes der
Ukraine bezeichnet.
Vorläufig
ist für die Bürger der EU und der Schweiz die Visumfreiheit gültig (ab
1. Mai 2005 bis zum 1. September 2005). Am 31. März 2005 unterschrieb Präsident
der Ukraine den Erlass „Über die zeitweilige Einführung des visafreien
Regimes für die Bürger der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und
der Schweizerischen
Eidgenossenschaft“
zwecks gehöriger Vorbereitung und Durchführung von 2005 Eurovision
Song Contest, der Schaffung günstiger Bedingungen für die
Einreise in die Ukraine der Organisatoren und Teilnehmer Eurovision-2005
sowie der Entwicklung des Tourismus.
Bekanntlich
wurde ab 1. Juli die Visumpflicht für die US-Bürger und ab 1. August
2005 für die Bürger Japans und Kanadas aufgehoben. ENDE
Bzgl. Reise-Krankenversicherung, benötigt man eine oder nicht:
Natascha aus Kiew hat für mich im Außenministerium nachgefragt und
folgende interessante Antwort erhalten:
"Ich habe gleich mit dem Außenministerium der Ukraine, der Abteilung
für Konsularfragen telefoniert und folgendes erfahren:
Wenn die EU-Bürger für den Zeitraum mehr als 90 Tage in die Ukraine
einreisen, ist eine Reise-Krankenversicherung notwendig, da die
Einreisenden bei einer bestimmten Behörde des ukrainischen Auswärtigen
Amtes registrieren sollen.
Als kleine Ergänzung dazu: Ich bekomme immer wieder Anfragen, wie das ist mit einer ABERMALIGEN EINREISE. D.h. wie lange muss man ausreisen um abermals 90 Tage in die Ukraine einreisen zu
können. Nun, meine Informationen dazu sind folgende, dass eine kurze AUSREISE z.B. nach Polen,
Rumänien etc. reicht um ABERMALS 90 Tage einreisen zu koennen. Klingt doch gut oder ?
Wenn es um weniger als 90 Tage geht, dann brauchen sie (als Österreicher)
keine
Reise-Krankenversicherung.
Die Abweichungen bei den Vorschriften der ukrainischen Konsulaten in
verschiedenen EU-Ländern seien doch zulässig, sagte mir die Beamte des
Außenministeriums (?) ..." Soweit die Vertretung in Kiew.
Anmerkung: Sollte daher das ukrainische Konsulat z.B. in Deutschland
eine Versicherung verlangen, dann ist auch eine Versicherung verpflichtend
notwendig .... ENDE
NACH DEM 1. SEPTEMBER 2005 WIRD VISAFREIHEIT FÜR BÜRGER DER EU UND DER SCHWEIZ VERLÄNGERT
KYIW, 8. Juli. /Ukrinform/. Nach dem 1. September des laufenden Jahres werde die Ukraine die Visafreiheit für die Bürger der EU und der Schweiz unbefristet verlängert. Solche Erklärung brachte am Freitag der Stellvertreter des Staatssekretärs der Ukraine, Markijan Lubkiwsky, ein.
Die zeitweilige Aufhebung der ukrainischen Visen für die Europäer ab 1. Mai bis zum 1. September dieses Jahres bezeichnete der Stellvertreter des Staatssekretärs als eine „positive Erfahrung, die wie geplant, fortgesetzt werde“.
Am 31. März 2005 hat Präsident Viktor Juschtschenko die Verordnung "Über die zeitweilige Einführung des visafreien Regimes für die Bürger der EU-Mitgliedsstaaten und der Schweiz" unterschrieben. Ziel war gehörige Vorbereitung und Organisation von Song Contest Eurovision - 2005 in der Ukraine, Bildung der günstigen Bedingungen für die Einreise in die Ukraine der Organisatoren und Teilnehmer von Song Contest sowie Entwicklung des Tourismus.
Nach den Angaben des Außenministeriums der Ukraine haben innerhalb von zwei Monaten nach der Einführung des visafreien Regimes für die Bürger der EU und der Schweiz um das 2,3fache mehr Bürger dieser Länder die Ukraine besucht, was nach den vorläufigen Berechnungen dem Staatshaushalt der Ukraine zusätzliche 230 Mio. US-Dollar bringt. ENDE
von:
Golubeva Natalija, Ukrinform
Gerhard Bartosch, www.ukraina.at
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