Visafreiheit wird auch nach dem 1. September unbefristet verlängert: *jubel*

Werte Ukraineaktivisten !

Auf diese Nachricht haben so viele Ukraineaktivisten gewartet. Es ist tatsächlich eingetreten und jetzt auch durch den Erlass des Präsidenten offiziell. 

Die Visafreiheit für EU Bürger und Schweizer wird unbefristet verlängert.  *)
(gilt auch für Bürger aus: Liechtenstein, USA, Kanada, Japan, Andorra, Island, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikan - sollte Ihr Land nicht dabei sein, sollten Sie direkt mit dem ukrainischen Konsulat Ihres Landes Kontakt aufnehmen. Es ist die Staatsbürgerschaft ausschlaggeben nicht in welchen Land man gerade lebt.)

Man kann zu diesem mutigen Schritt der ukrainischen Regierung nur gratulieren und gleichzeitig danken. 

Diese Entscheidung demonstriert Weitblick, Weltoffenheit und zeigt auch eine Art von Bürgernähe. Für die Ukraine kann diese Entscheidung nur gut sein. Es werden vermehrt Leute in das Land reisen. Diese können sich dann selber ein eigenes Bild machen von diesem schönen, faszinierenden und großen Land. 

Was ist bzgl. Visafreiheit unbedingt zu beachten:

Reisepass ist verpflichtend notwendig (noch mind. 6 Monate gültig *) ) - KEIN PERSONALAUSWEIS, FÜHRERSCHEIN etc. ist ERLAUBT: Gültige nationale Reisedokumente sind: Reisepass, Reiseausweis, Kinderpass sowie Diplomaten-, Dienst- oder Ministerialpass)

( *) Über die Gültigkeit gibt es unterschiedliche Informationen. Sollte daher Ihr Pass kurz vor dem Ablauf, vor dem ablaufen sein, fragen sie zur Sicherheit beim ukrainischen Konsulat ihres Landes nach oder lassen sie sich einen neuen Pass ausstellen, damit es zu keinen Komplikationen bei der Einreise kommt.)

Aufenthaltsdauer: Die Aufenthaltsdauer ist mit 90 Tagen beschränkt
(darüber ist Visum + Versicherungsnachweis notwendig)
Reise und Krankenversicherung: Lt. ukrainischen Konsulat in Österreich ist für österreichische Staatsbürger KEINE VERSICHERUNG verpflichtend notwendig, (wird aber empfohlen) lt. Auskunft des ukrainischen Konsulates in Deutschland für deutsche Staatsbürger ist aber eine Versicherung notwendig.  Lt. deutschen Konsulat sind dies Versicherungspolicen  der AXA Krankenversicherung, der Hansa Merkur Reiseversicherung AG oder für den Zeitraum der visafreien Einreise einer anderen Reisekrankenversicherung.Im Zweifelsfall bitte beim Konsulat noch einmal nachfragen. (Adressen siehe "- Botschaften") Bzgl. Versicherung gibt es im Forum einen eigenen Beitrag von mir welche über das ukrainische Aussenministerium recherchiert wurde: mehr (siehe Posting vom 22. Juli 2005 11:37 h

Sie möchten mit dem eigenen Auto einreisen ? Dazu ein paar zusammengefasste Informationen hier.


Möchten Sie zum Thema "Visafreiheit" mitdiskutieren ? (Forum)

*) ERLASS VON PRÄSIDENT DER UKRAINE ÜBER VISAFREIHEIT FÜR BÜRGER DER EU, DER SCHWEIZ UND LIECHTENSTEINS

KYIW, 29. Juli. /Ukrinform/. Der ukrainische Staatschef Viktor Juschtschenko hat am Donnerstag den Erlass „Über die Festlegung des visafreien Regimes für die Bürger der Europäischen Union, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und des Fürstentums Liechtenstein“ unterschrieben, berichtet Ukrinform unter Berufung auf den Pressedienst von Präsident.

Laut Präsidialerlass wird ab 1. September 2005 die Visumpflicht für die Einreise in die Ukraine und den Transit durch ihr Territorium der Bürger der EU, der Schweiz und Liechtensteins aufgehoben, wenn die Frist der Aufenthalt in der Ukraine 90 Tage nicht überschritt.

Dieser Schritt wurde „zwecks freier Bewegung von Menschen, Waren, Dienstleistungen und Kapital sowie der Aktivierung von bilateralen Kontakten der Ukraine mit den EU-Mitgliedsstaaten in allen Sphären der Wechselbeziehungen“ gemacht, wird es im Erlass des Staatsoberhauptes der Ukraine bezeichnet.

Vorläufig ist für die Bürger der EU und der Schweiz die Visumfreiheit gültig (ab 1. Mai 2005 bis zum 1. September 2005). Am 31. März 2005 unterschrieb Präsident der Ukraine den Erlass „Über die zeitweilige Einführung des visafreien Regimes für die Bürger der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft“ zwecks gehöriger Vorbereitung und Durchführung von 2005 Eurovision  Song Contest, der Schaffung günstiger Bedingungen für die Einreise in die Ukraine der Organisatoren und Teilnehmer Eurovision-2005 sowie der Entwicklung des Tourismus.

Nach den Angaben des Auswärtigen Amtes der Ukraine haben seit der Einführung der Visumfreiheit für die EU und die Schweiz die Ukraine um das 2,3fache mehr Bürger dieser Länder besucht, was zusätzliche 230 Mio. US-Dollar dem Staatshaushalt der Ukraine bringen kann.

Bekanntlich wurde ab 1. Juli die Visumpflicht für die US-Bürger und ab 1. August 2005 für die Bürger Japans und Kanadas aufgehoben. ENDE


Bzgl. Reise-Krankenversicherung, benötigt man eine oder nicht:


Natascha aus Kiew hat für mich im Außenministerium nachgefragt und folgende interessante Antwort erhalten:

"Ich habe gleich mit dem Außenministerium der Ukraine, der Abteilung für Konsularfragen telefoniert und folgendes erfahren:

Wenn die EU-Bürger für den Zeitraum mehr als 90 Tage in die Ukraine einreisen, ist eine Reise-Krankenversicherung notwendig, da die
Einreisenden bei einer bestimmten Behörde des ukrainischen Auswärtigen Amtes registrieren sollen.

Als kleine Ergänzung dazu: Ich bekomme immer wieder Anfragen, wie das ist mit einer ABERMALIGEN EINREISE. D.h. wie lange muss man ausreisen um abermals 90 Tage in die Ukraine einreisen zu können. Nun, meine Informationen dazu sind folgende, dass eine kurze AUSREISE z.B. nach Polen, Rumänien etc. reicht um ABERMALS 90 Tage einreisen zu koennen. Klingt doch gut oder ? 

Wenn es um weniger als 90 Tage geht, dann brauchen sie (als Österreicher) keine Reise-Krankenversicherung.

Die Abweichungen bei den Vorschriften der ukrainischen Konsulaten in verschiedenen EU-Ländern seien doch zulässig, sagte mir die Beamte des Außenministeriums (?) ..."
Soweit die Vertretung in Kiew. 

Anmerkung:
Sollte daher das ukrainische Konsulat z.B. in Deutschland eine Versicherung verlangen, dann ist auch eine Versicherung verpflichtend notwendig .... ENDE


NACH DEM 1. SEPTEMBER 2005 WIRD VISAFREIHEIT FÜR BÜRGER DER EU UND DER SCHWEIZ VERLÄNGERT
KYIW, 8. Juli. /Ukrinform/. Nach dem 1. September des laufenden Jahres werde die Ukraine die Visafreiheit für die Bürger der EU und der Schweiz unbefristet verlängert. Solche Erklärung brachte am Freitag der Stellvertreter des Staatssekretärs der Ukraine, Markijan Lubkiwsky, ein.
Die zeitweilige Aufhebung der ukrainischen Visen für die Europäer ab 1. Mai bis zum 1. September dieses Jahres bezeichnete der Stellvertreter des Staatssekretärs als eine „positive Erfahrung, die wie geplant, fortgesetzt werde“. 
Am 31. März 2005 hat Präsident Viktor Juschtschenko die Verordnung "Über die zeitweilige Einführung des visafreien Regimes für die Bürger der EU-Mitgliedsstaaten und der Schweiz" unterschrieben. Ziel war gehörige Vorbereitung und Organisation von Song Contest Eurovision - 2005 in der Ukraine, Bildung der günstigen Bedingungen für die Einreise in die Ukraine der Organisatoren und Teilnehmer von Song Contest sowie Entwicklung des Tourismus.
Nach den Angaben des Außenministeriums der Ukraine haben innerhalb von zwei Monaten nach der Einführung des visafreien Regimes für die Bürger der EU und der Schweiz um das 2,3fache mehr Bürger dieser Länder die Ukraine besucht, was nach den vorläufigen Berechnungen dem Staatshaushalt der Ukraine zusätzliche 230 Mio. US-Dollar bringt. ENDE


von:

Golubeva Natalija, Ukrinform
Gerhard Bartosch, www.ukraina.at

Bei Fragen einfach ein Email an mich: Senator Gerhard Bartosch

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